Newsletter 3 2011




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adversinfo – Nr. 3/2011

Lieferausfälle nach Erdbeben führen zu ersten Produktionsunterbrechungen

und diese haben entsprechende Auswirkungen auf den Ertrag. Sowohl Produktions- als auch Handelsunternehmen sind von Lieferschwierigkeiten japanischer Unternehmen betroffen. Die richtig ausgestaltete, eigene Betriebsunterbrechungsversicherung kann für die nicht erwirtschaftbaren, fortlaufenden Kosten und den entgangenen Gewinn Ersatzleistungen erbringen. Voraussetzung ist, dass sogenannte Rückwirkungsschäden und das Elementarschaden-Risiko (Erdbeben/Tsunami) mitversichert gelten. Ausfälle durch nicht einsetzbare, radioaktiv kontaminierte japanische Produkte oder dadurch bedingte Lieferunterbrechungen, sind dagegen nicht versichert (Strahlenschäden sind nicht versicherbar).

Auswirkungen sind bei Immobilienfonds (und somit auch fondsgebundene Lebens-und Rentenversicherungen) denkbar, die in Japan investiert sind. Die Folgen des Erdbebens auf die Entwicklung des dortigen Immobilienmarktes sind schwer einschätzbar. Kommt es zur radioaktiven Kontamination von Immobilien, steht den Fondsgesellschaften ebenfalls kein Versicherungsschutz zur Verfügung (also im Extremfall Totalverlust).
Versicherungseinkäufer bei der öffentlichen Hand und Kommunen

halten sich häufig nicht an die EU-rechtlichen Ausschreibungspflichten. Selbst die staatlichen Rechnungshöfe sprechen von einem flächendeckenden Verstoß gegen Vergaberichtlinien. So gab es in Deutschland im Jahr 2010 nur 200 EU-Ausschreibungen für Versicherungspolicen im Gegensatz zu 2.500 in Frankreich. Häufig ist es bei öffentlichen Auftraggebern Praxis, im Wege sogenannter „Inhouse-Geschäfte“ bei Kommunalversicherern Verträge zu schließen. Die Europäische Kommission erhöht bereits im Zusammenhang mit der Ausschreibungspflicht der öffentlichen Hand bei Rahmenverträgen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) den Druck auf Deutschland, das Urteil vom 15.07.2010 des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen. Bislang schreiben Tarifverträge vor, dass die bAV nur bei öffentlichen Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe, Zusatzversorgungs-Einrichtungen oder Kommunalversicherern abzuschließen sind.

Desaströse Beratung – Ergebnis einer Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW

Bei zehn Versicherungen und Maklern hat die VZ eine Stichprobe zur Vorsorgeberatung von jungen Leuten durchgeführt. Es wurden viel zu teure und unsinnige Produkte empfohlen – die Verkäufer waren offensichtlich allein auf Provisionen erpicht. Lesen Sie hier weiter: „Desaströse Beratung“ .

Mietkautionen – Alternativen zum Bargeld

sind Bankbürgschaften oder Kautionsversicherungen. Für Vermieter stellen diese Kautionsformen eine administrative Vereinfachung des gesamten Kautionsprozesses dar. Der Aufwand zur Führung eines separaten, insolvenzsicheren Kontos entfällt. Die Bürgschaften sollten auf „erstes Anfordern“ fällig werden.
Beschädigungen eines Fahrzeugs nach erfolglosem Diebstahl

fallen nicht under den Versicherungsschutz der Teilkasko-Versicherung. Der BGH hat so in einem Fall entschieden, in dem der Täter nach einem gescheiterten Entwendungsversuch aus Wut über den Misserfolg ein Krad zerstörte. Es fehlte nach Ansicht der Richter an dem erforderlichen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem geplanten, aber gescheiterten Diebstahl (BGH Az.: IV ZR 248/08 v. 24.11.2010).