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:: ErfolgshonorarDie Honorierung kann in Anlehnung an die für Rechtsanwälte für den außergerichtlichen Bereich geltende Regelung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen oder durch die Vereinbarung eines Gegenstandswertes auf Basis des vorgenannten Gesetzes, nach dem abgerechnet werden soll. Im Einzelfall kann die Beratungsleistung auch auf Erfolgsbasis erbracht werden.
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