adversi.

Kanzlei für
Versicherungsberatung

UnternehmensberatungRuhr-Reeder-Haus
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:: Zeithonorar

Für Einzelmandate  werden in aller Regel Zeithonorare vereinbart. Die Abrechnung der Stunden erfolgt  regelmäßig, möglichst monatlich. Diese werden belegt und sind für den Auftraggeber nachvollziehbar. Die Höhe der Stundensätze ist der Unternehmensgröße des Mandanten  entsprechend angemessen. Für Verbraucher begrenzen wir dabei das Honorar für eine Erstberatung, auch wenn diese z.B. 3 Std. dauert.