Newsletter 12 2010




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adversinfo – Nr. 2/2011

Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag – Einhaltung ist verpflichtend

damit der Versicherungsschutz im Schadenfall nicht eingeschränkt oder gänzlich vom Versicherer versagt werden kann. Der Versicherungsnehmer (VN) hat eine Fülle von Sicherheitsvorschriften zu beachten. És sind alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu erfüllen sowie die Brandverhütungsvorschriften für Fabriken und gewerbliche Anlagen einzuhalten. Letztere sind im Betrieb auszuhängen. Die Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher und behördlicher Auflagen sind z.B. in Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR), Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Arbeitsstättenrichtline (ASR), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Industriebaurichtlinie und durch die Bauaufsichtsbehörde geregelt.

Nun neigen Versicherer – besonders in einem schwierigen finanziellen Umfeld – dazu, den Schirm zu schließen, wenn es zu regnen beginnt. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz gilt im Schadenfall zwar das Alles-oder-Nichts-Prinzip bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit abgeschafft. Bei grober Fahrlässigkeit, die nach altem Recht zu beweisen war, haben die Versicherer jetzt gern die Quotenregelung aufgegriffen. Bei grob fahrlässigen Verstößen wird nämlich die Leistung des Versicherers entsprechend der Schwere des VN-Verschuldens gekürzt. Neu ist aber, dass jetzt nach § 28 (2) VVG der VN die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt! Wir empfehlen daher dringend die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherzustellen und entsprechend zu dokumentieren. Eine eigene (ausgelagerte) Versicherungsabteilung hilft.

Absenkung des Garantiezinses in der Lebensversicherung

Das Bundesministerium für Finanzen senkt den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen zum 01.01.2012 von jetzt 2,25 auf 1,75 %. Das gilt aber nur für Neuverträge und hat keine Auswirkungen auf bestehende Versicherungen. Die Versicherungsverkäufer werden sicherlich mit diesem Argument den Abschlussdruck erhöhen. Dabei ist die tatsächliche Beitragsrendite schon jetzt unter der langfristigen Inflationsrate, denn die Renditeangaben beziehen sich immer nur auf den Sparanteil. Da die Versicherer bei der Kalkulation des Risikoanteils mit den selben vers.-mathematischen Methoden arbeiten, spielen die Verwaltungs- und Abschlusskostenaufwendungen eine wesentliche Rolle bei der Höhe der tatsächlichen Verzinsung. Immerhin gibt es eine Bandbreite bei den Verwaltungskosten von 1,2 bis 31,4 % der Beitragseinnahmen und bei den Abschlussaufwendungen von 4,7 bis 145,1 % des Neugeschäftes. Wir nennen Ihnen gern die Gesellschaften.

Kommt der Einstieg in eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung

durch Kapitaldeckung? Angesichts der demografischen Entwicklung und der erforderlichen Sicherstellung der generationengerechten Finanzierung, ist nach Ansicht der Koalitionspartner das bestehende Umlageverfahren durch eine Kapitaldeckung zu ergänzen. Eine Pflicht zur Zusatzversicherung ist der Privaten Versicherungswirtschaft als neues Milliardengeschäft sicherlich willkommen. Schon jetzt bietet sie Pflegetagegeld- /Pflegekosten- / und Pflegerentenversicherungen an. Sicher – wir werden alle älter und die Zahl der Pflegebedürftigen wird wachsen. Aber welche Versicherung ist die richtige und wie ist denn der persönliche Bedarf? Mit dem AOK-Pflegenavigator können Sie den Preis eines Platzes in einem Pflegeheim in Ihrer Nachbarschaft und den der Pflegestufe entsprechenden Anteil der gesetzl. Pflegekasse leicht ermitteln.

Die Differenz muss der Bedürftige mit seiner Rente und/oder aus seinem Vermögen bezahlen. Bei einer guten Altersvorsorgeplanung bedarf es sicher keiner weiteren Zusatzversicherungen.
Wir meinen dieses Thema sollte weiterhin der Selbstbestimmung unterliegen.

Haftung bei Kfz-Unfällen mit Gespannen neu geregelt

Wird ein Anhänger von einem PKW, LKW oder einer Zugmaschine gezogen, gilt nun eine Haftungsquote von 50 % jeweils für das Zugfahrzeug und für den Anhänger und richtet sich nicht danach, ob der Schaden durch das Fahrzeug oder den Anhänger verursacht wurde. Bislang lag die Haftung und Schadenregulierung beim Zugfahrzeug und die Anhänger-Haftung galt nur subsidiär (BGH-Urteil vom 27.10.2010, Az. IV ZR 279/08).

Nr. 12/2010

Grosse Schneemassen lassen den Einsturz von Dächern befürchten

Der „Jahrhundertwinter“ hat bei vielen Immobilien eine beachtliche Schneemenge auf Dächern aufgetürmt, nicht selten geben ganze Dächer dem Gewicht nach und stürzen ein. So wurde am 24.12. auf dem Pariser Großflughafen ein Terminal evakuiert und ein Flachdach von den Schneemassen befreit, am 01.12. stürzte in Griesbach das Dach eines Supermarktes ein, am 1. Weihnachtstag das Dach einer Lagerhalle in Chemnitz und auch die Schalke 04 Arena ist mit einer Fläche von 6.000 qm betroffen. Die Wirkung des Gewichts von Schnee- und Eismassen ist bei Flachdächern und flach geneigten Dächern besonders groß. Bei Schäden hilft die Elementarschadenversicherung, die als Teil der Gebäude-versicherung abgeschlossen werden kann. Sie entbindet den Gebäudeeigentümer aber nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Wie bei jeder anderen Versicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das Risiko zu minimieren und drohende Schäden so weit wie möglich zu verhindern. Dazu gehört auch, das Dach wenn möglich und zumutbar von den Schneelasten zu befreien.Gebäudeeigentümer sind für diese Gefahrenabwehr selbst verantwortlich und sollten in Zweifelsfragen Architekten und Bauingenieure zurate ziehen.
Kommen Passanten oder Kraftfahrzeuge durch Dachlawinen zu Schaden, haftet in der Regel der Hauseigentümer, es sei denn dass er die Gefahr nicht erkennen konnte oder ein Abräumen nicht möglich war. Die Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, so denn eine besteht. Mitunter müssen sich aber Geschädigte ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn z.B. ein Auto gerade dort geparkt wird, wo bereits von der Straße aus die auf dem Dach lagernden Schneemassen erkennbar sind oder Warnhinweise missachtet werden.

Übrigens gab es am 23.12.2010 in Hessen und Rheinland-Pfalz ein Erdbeben, ebenfalls ein Risiko, das von der Elementarschadenversicherung erfasst ist.

Rücknahme der laufenden Verzinsung

Das niedrige Zinsumfeld veranlasst Lebens- und Rentenversicherer für 2011 erneut die Überschuss-beteiligung zu senken. 17 Versicherer haben bislang die laufende Verzinsung zwischen 0,15 und 0,40 Prozentpunkte gesenkt, 12 haben haben keine Veränderung vorgenommen. Der Markdurchschnitt liegt nun bei etwa 4,1 % (bezogen auf den Sparanteil).

Bei der Organhaftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern

von börsennotierten Aktiengesellschaften verdoppelt sich die Verjährungsfrist ab dem 01.01.2011
auf 10 Jahre und gilt dann auch für frühere noch nicht verjährte Ansprüche. Dies hat negative Auswirkungen auf die Beweislastführung, da die Aufbewahrungsfristen von betrieblichen Dokumenten teils kürzer sind.

Verbesserungen für privat versicherte Eltern

Nach dem GKV-Finanzierungsgesetz können sich ab dem 31.12.2010 Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie im Anschluss an den Bezug von Elterngeld oder der Elternzeit/Pflegezeit eine Teilzeittätigkeit aufnehmen, welche bei Vollbeschäftigung mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze vergütet würde. Sie können nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung gezwungen werden. Eine Entscheidung sollte nach intensiver Abwägung der Vor- und Nachteile beider Systeme getroffen werden

Das Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

ist komplex und vielseitig. Die rechtzeitige Einschaltung eines Versicherungsberaters schon vor/bei Antrag auf Beitragsbefreiung oder Rentenleistung ist erwägenswert. Die Rechtsberatungserlaubnis des von den Versicherern unabhängigen Spezialisten beinhaltet die Befugnis, Mandanten bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich zu beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten.

Nr. 2/2011

Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag – Einhaltung ist verpflichtend

damit der Versicherungsschutz im Schadenfall nicht eingeschränkt oder gänzlich vom Versicherer versagt werden kann. Der Versicherungsnehmer (VN) hat eine Fülle von Sicherheitsvorschriften zu beachten. És sind alle gesetzlichen und behördlichen Auflagen zu erfüllen sowie die Brandverhütungsvorschriften für Fabriken und gewerbliche Anlagen einzuhalten. Letztere sind im Betrieb auszuhängen. Die Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher und behördlicher Auflagen sind z.B. in Berufsgenossenschaftlichen Regeln (BGR), Unfallverhütungsvorschriften (UVV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Arbeitsstättenrichtline (ASR), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Industriebaurichtlinie und durch die Bauaufsichtsbehörde geregelt.

Nun neigen Versicherer – besonders in einem schwierigen finanziellen Umfeld – dazu, den Schirm zu schließen, wenn es zu regnen beginnt. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz gilt im Schadenfall zwar das Alles-oder-Nichts-Prinzip bei Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit abgeschafft. Bei grober Fahrlässigkeit, die nach altem Recht zu beweisen war, haben die Versicherer jetzt gern die Quotenregelung aufgegriffen. Bei grob fahrlässigen Verstößen wird nämlich die Leistung des Versicherers entsprechend der Schwere des VN-Verschuldens gekürzt. Neu ist aber, dass jetzt nach § 28 (2) VVG der VN die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt! Wir empfehlen daher dringend die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherzustellen und entsprechend zu dokumentieren. Eine eigene (ausgelagerte) Versicherungsabteilung hilft.

Absenkung des Garantiezinses in der Lebensversicherung

Das Bundesministerium für Finanzen senkt den Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen zum 01.01.2012 von jetzt 2,25 auf 1,75 %. Das gilt aber nur für Neuverträge und hat keine Auswirkungen auf bestehende Versicherungen. Die Versicherungsverkäufer werden sicherlich mit diesem Argument den Abschlussdruck erhöhen. Dabei ist die tatsächliche Beitragsrendite schon jetzt unter der langfristigen Inflationsrate, denn die Renditeangaben beziehen sich immer nur auf den Sparanteil. Da die Versicherer bei der Kalkulation des Risikoanteils mit den selben vers.-mathematischen Methoden arbeiten, spielen die Verwaltungs- und Abschlusskostenaufwendungen eine wesentliche Rolle bei der Höhe der tatsächlichen Verzinsung. Immerhin gibt es eine Bandbreite bei den Verwaltungskosten von 1,2 bis 31,4 % der Beitragseinnahmen und bei den Abschlussaufwendungen von 4,7 bis 145,1 % des Neugeschäftes. Wir nennen Ihnen gern die Gesellschaften.

Kommt der Einstieg in eine verpflichtende Pflegezusatzversicherung

durch Kapitaldeckung? Angesichts der demografischen Entwicklung und der erforderlichen Sicherstellung der generationengerechten Finanzierung, ist nach Ansicht der Koalitionspartner das bestehende Umlageverfahren durch eine Kapitaldeckung zu ergänzen. Eine Pflicht zur Zusatzversicherung ist der Privaten Versicherungswirtschaft als neues Milliardengeschäft sicherlich willkommen. Schon jetzt bietet sie Pflegetagegeld- /Pflegekosten- / und Pflegerentenversicherungen an. Sicher – wir werden alle älter und die Zahl der Pflegebedürftigen wird wachsen. Aber welche Versicherung ist die richtige und wie ist denn der persönliche Bedarf? Mit dem AOK-Pflegenavigator können Sie den Preis eines Platzes in einem Pflegeheim in Ihrer Nachbarschaft und den der Pflegestufe entsprechenden Anteil der gesetzl. Pflegekasse leicht ermitteln.

Die Differenz muss der Bedürftige mit seiner Rente und/oder aus seinem Vermögen bezahlen. Bei einer guten Altersvorsorgeplanung bedarf es sicher keiner weiteren Zusatzversicherungen.
Wir meinen dieses Thema sollte weiterhin der Selbstbestimmung unterliegen.

Haftung bei Kfz-Unfällen mit Gespannen neu geregelt

Wird ein Anhänger von einem PKW, LKW oder einer Zugmaschine gezogen, gilt nun eine Haftungsquote von 50 % jeweils für das Zugfahrzeug und für den Anhänger und richtet sich nicht danach, ob der Schaden durch das Fahrzeug oder den Anhänger verursacht wurde. Bislang lag die Haftung und Schadenregulierung beim Zugfahrzeug und die Anhänger-Haftung galt nur subsidiär (BGH-Urteil vom 27.10.2010, Az. IV ZR 279/08).

Nr. 12/2010

Grosse Schneemassen lassen den Einsturz von Dächern befürchten

Der „Jahrhundertwinter“ hat bei vielen Immobilien eine beachtliche Schneemenge auf Dächern aufgetürmt, nicht selten geben ganze Dächer dem Gewicht nach und stürzen ein. So wurde am 24.12. auf dem Pariser Großflughafen ein Terminal evakuiert und ein Flachdach von den Schneemassen befreit, am 01.12. stürzte in Griesbach das Dach eines Supermarktes ein, am 1. Weihnachtstag das Dach einer Lagerhalle in Chemnitz und auch die Schalke 04 Arena ist mit einer Fläche von 6.000 qm betroffen. Die Wirkung des Gewichts von Schnee- und Eismassen ist bei Flachdächern und flach geneigten Dächern besonders groß. Bei Schäden hilft die Elementarschadenversicherung, die als Teil der Gebäude-versicherung abgeschlossen werden kann. Sie entbindet den Gebäudeeigentümer aber nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Wie bei jeder anderen Versicherung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, das Risiko zu minimieren und drohende Schäden so weit wie möglich zu verhindern. Dazu gehört auch, das Dach wenn möglich und zumutbar von den Schneelasten zu befreien.Gebäudeeigentümer sind für diese Gefahrenabwehr selbst verantwortlich und sollten in Zweifelsfragen Architekten und Bauingenieure zurate ziehen.
Kommen Passanten oder Kraftfahrzeuge durch Dachlawinen zu Schaden, haftet in der Regel der Hauseigentümer, es sei denn dass er die Gefahr nicht erkennen konnte oder ein Abräumen nicht möglich war. Die Befriedigung berechtigter und Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, so denn eine besteht. Mitunter müssen sich aber Geschädigte ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn z.B. ein Auto gerade dort geparkt wird, wo bereits von der Straße aus die auf dem Dach lagernden Schneemassen erkennbar sind oder Warnhinweise missachtet werden.

Übrigens gab es am 23.12.2010 in Hessen und Rheinland-Pfalz ein Erdbeben, ebenfalls ein Risiko, das von der Elementarschadenversicherung erfasst ist.

Rücknahme der laufenden Verzinsung

Das niedrige Zinsumfeld veranlasst Lebens- und Rentenversicherer für 2011 erneut die Überschuss-beteiligung zu senken. 17 Versicherer haben bislang die laufende Verzinsung zwischen 0,15 und 0,40 Prozentpunkte gesenkt, 12 haben haben keine Veränderung vorgenommen. Der Markdurchschnitt liegt nun bei etwa 4,1 % (bezogen auf den Sparanteil).

Bei der Organhaftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern

von börsennotierten Aktiengesellschaften verdoppelt sich die Verjährungsfrist ab dem 01.01.2011
auf 10 Jahre und gilt dann auch für frühere noch nicht verjährte Ansprüche. Dies hat negative Auswirkungen auf die Beweislastführung, da die Aufbewahrungsfristen von betrieblichen Dokumenten teils kürzer sind.

Verbesserungen für privat versicherte Eltern

Nach dem GKV-Finanzierungsgesetz können sich ab dem 31.12.2010 Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie im Anschluss an den Bezug von Elterngeld oder der Elternzeit/Pflegezeit eine Teilzeittätigkeit aufnehmen, welche bei Vollbeschäftigung mit einem Gehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze vergütet würde. Sie können nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung gezwungen werden. Eine Entscheidung sollte nach intensiver Abwägung der Vor- und Nachteile beider Systeme getroffen werden

Das Recht der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

ist komplex und vielseitig. Die rechtzeitige Einschaltung eines Versicherungsberaters schon vor/bei Antrag auf Beitragsbefreiung oder Rentenleistung ist erwägenswert. Die Rechtsberatungserlaubnis des von den Versicherern unabhängigen Spezialisten beinhaltet die Befugnis, Mandanten bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag im Versicherungsfall rechtlich zu beraten und gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich zu vertreten.