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:: 20 Milliarden Euro im Jahr zuvielzahlen Verbraucher und Unternehmer für Ihren Versicherungsschutz, nicht zuletzt durch den Verkauf durch provisionsabhängige Vertreter und Makler. Denn diese stehen in einem ständigen Spannungsverhältnis zwischen dem Kunden-Schutzbedürfnis und dem eigenen Provisions-Interesse. Ist das nicht eine latente Interessenkollision (Diener zweier Herren)? Mehr als 225.000 Vertreter und Makler -/ Mehrfachagenten tummeln sich auf dem Versicherungsmarkt und wollen Ihr Bestes: „Ihr Geld!“
Berater werden oft mit Maklern / Vertretern verwechselt. Letztere erhalten für die Vermittlungstätigkeit bei Abschluss von Verträgen von Versicherern eine Courtage/Provision. Die Höhe ist abhängig von der Prämienhöhe der vermittelten und betreuten Versicherungsverträge. Verbraucher könnten beim Versicherungsschutz gut 20 – 30 Prozent einsparen – hat der Bundesverband der Versicherungsberater e.V. ( www.bvvb.de ), dem adversi. angehört, auf Basis der eigenen Fallpraxis hochgerechnet. Im Unternehmenssektor können Kosten für die Absicherung von Risiken Branchen übergreifend um 30 %, teilweise um mehr als 50 % reduziert werden, ohne nachher schlechter abgesichert dazustehen. Unternehmen und der Mittelstand profitieren durch ein optimiertes Risikomanagement. Hier ist der Einfluss von den Verkäufern der Versicherungswirtschaft besonders groß. In der Praxis summieren sich die Einsparungen im Einzelfall schnell auf 10.000 Euro und mehr. unabhängig, Sicherheit und Sachverstand Versicherungsberatung ist neutrale und unabhängige Beratung in allen Versicherungsfragen, ohne Verkauf oder Vermittlung. Die Versicherungsberatung ist neutral, weil kein finanzielles Interesse besteht, eine Versicherung zu verkaufen oder zu vermitteln. Die Beratung wird mit einem Honorar, wie beim Rechtsanwalt oder Steuerberater, vergütet. Und zwar unabhängig davon, ob Sie sich für einen Vertragsabschluss entschieden haben. Nur so kann eine wirklich neutrale Beratung durchgeführt werden. Der Versicherungsberater ist darüber hinaus unabhängig, weil er keine vertragliche Bindung an ein Versicherungsunternehmen oder einen Versicherungsvermittler eingehen darf. Die Annahme von Provisionen oder Courtagen sind ihm gesetzlich untersagt. (Anm.: Ihr Steuerberater wird ja auch nicht vom Finanzamt bezahlt.) Nur so ist auch eine objektive Interessenvertretung im Schaden- oder Leistungsfall gewährleistet. Flyer zur Versicherungsberatung – Versicherungsberatung – |